Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Sie gelten damit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Der Auftraggeber beauftragt die Firma B-Trend mit der Platzierung des umseitig beschriebenen Werbefeldes/Anzeige auf der, ebenfalls genauer bezeichneten, Speise- und Getränkekarte zum vereinbarten Mietpreis; wobei die Stelle der Platzierung, soweit nicht anders vereinbart, in das Ermessen der Firma B-Trend gestellt ist. Die Werbefeld- bzw. Anzeigenformate hängen von der Grösse der jeweiligen Speise-Getränkekarte ab. In der Höhe variieren sie von 50 mm bis 60 mm.
Die Breite einer 1/3-Anzeige variiert von 60 mm bis 70 mm. Die Breiten der anderen Anzeigen ergeben sich hieraus. Die Ecken der Werbefelder sind abgerundet. Alle Werbefelder bzw. -anzeigen werden einfarbig dargestellt. Die Druckfarbe wird von der Fa. B-Trend festgelegt. Dem Auftraggeber sind hierzu Muster vorgelegt worden. - Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß die Druckvorlagen für die von ihm bestellte Anzeige möglichst schnell der Firma B-Trend zur Verfügung gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung. Die Firma B-Trend erstellt zu der Anzeige eine Korrektur, die dem Auftraggeber persönlich, per Fax oder per E-Mail vorgelegt wird. Diese Korrektur ist vom Auftraggeber binnen 3 Werktagen zu bearbeiten. Eine Neugestaltung der Korrektur ist im Preis inbegriffen.
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und Verschulden aus Vertragsschluß sind sowohl gegen die Firma B-Trend, als auch gegen ihre Vertriebsleiter und dem Marketingassistenten ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Offensichliche Mängel müssen der Firma B-Trend unverzüglich, spätestens jedoch vor Erstellung der Speise- und Getränkekarte, schriftlich mitgeteilt werden.
Ein Verstoß hiergegen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.
Gewährleistungsansprüche werden nicht durch geringfügige, technisch bedingte Änderungen am Firmenschriftzug oder Logo-Emblem ausgelöst. Für die Richtigkeit der Eintragungstexte und der sich daraus eventuell ergebenen Rechtsfolgen ist der Auftraggeber haftbar. - Es kann keine Gewähr für die Auslieferung zu einem bestimmten Termin übernommen werden.
- Der Anzeigenauftrag gilt für den vereinbarten Zeitraum. Sofern Änderungen von Kunden gewünscht werden, können diese frühestens nach 2 Jahren vorgenommen werden, jedoch nur dann, wenn die Karte selbst neu gestaltet wird. Die erste Jahresmiete wird mit Vorlage der Musterkarte fällig. Damit beginnt auch das erste Werbejahr. Die darauf folgende Jahresmiete wird zu Beginn des zweiten Werbejahres fällig. Als Tag der Fälligkeit wird der erste Tag des entsprechenden Monats festgelegt. Die Rechnungstellung hierzu erfolgt 30 Tage vorher. Liegt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen im Rückstand, wird mit Erreichen der letzten Mahnstufe der Gesamtbetrag fällig.
- Zahlungsziel: Es wird grundsätzlich ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechungsdatum und ohne Abzüge fest vereinbart. Unser Debitoren-Management erfolgt durch die Teba Kreditbank GmbH & Co. KG.
- Die Firma B-Trend erklärt ausdrücklich, dass sie keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg übernehmen kann. Die Leistung der Firma B-Trend besteht ausschließlich in der Platzierung der Werbefelder auf der Speise- und Getränkekarte und der Auslieferung dieser. Der Gastwirt ist vertraglich verpflichtet, diese Speise- und Getränkekarte in seinem Betrieb als Hauptkarte für den vereinbarten Zeitraum zu verwenden.Damit ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung fällig. Spätere Änderungen der Öffnungszeiten, Verlegung des Geschäftes, oder alle sonstigen, außerhalb des Einflußbereiches der Firma B-Trend liegenden, betriebsbezogenen Umstände und Veränderungen des Gaststättenbetriebes rechtfertigen nicht zur Minderung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma B-Trend vor.
- Bei Veröffentlichung der o.g. Speise- und Getränkekarte auf der Homepage des Gastwirtes kann es im Einzelfall auch zur Veröffentlichung der hier gebuchten Anzeige kommen. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.
- Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.
- Tritt der Auftraggeber, berechtigt oder unberechtigt, vor Drucklegung vom Auftrag zurück, so hat er, unbeschadet weiteren Ersatzes, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 60% der vereinbarten Miete zu zahlen. Nach Drucklegung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Sollte durch fehlendes Mitwirken des Auftraggebers bezüglich Ziffer 2 eine Platzierung seiner Anzeige nicht möglich sein, so ist er trotzalledem zur Zahlung der gesamten Miete verpflichtet. Die Firma B-Trend behält sich das Recht vor, Aufträge in Ausnahmefällen abzulehnen. - Gerichtsstand ist Recklinghausen, für Nichtkaufleute nur das Mahnverfahren.
Gültige AGB in der Fassung vom 21. Oktober 2010
